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Restschuldversicherung

Restschuldversicherung

Ein eigenes Haus besitzen- dieser Traum steht auf der Liste mit Zielen für's Leben oft sehr weit oben. Doch der Hausbau ist ein teures Unterfangen, die meisten Bauherren sind deshalb auf den Abschluss eines Kredites zur Finanzierung angewiesen. Durch die meist recht hohen Kredite wird auch die Laufzeit dieser Kredite sehr lang: Bei den meisten Menschen dauert die Abzahlung des aufgenommenen Kapitals mehrere Jahre, oft beträgt diese Zeit sogar Jahrzehnte.



Das Leben kann sich jedoch schnell verändern. Während der langen Laufzeit des Kredites ist es leicht möglich, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten und damit den in Erfüllung gegangen Traum vom schon bewohnten, aber noch nicht vollkommen abbezahlten Hauses schnell zum Albtraum werden kann.  

Um diesem Fall Sorge zu tragen und vorzubeugen, bietet es sich an, eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Direkt beim Abschluss des Kreditvertrags wird dann auch die Restschuldversicheurng abgeschlossen- oft ist diese Versicherung sogar eine Vorraussetzung, um ein Darlehen zu erhalten.
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Durch die Restschuldversicheurng sind verschiedenste Bereiche abgedeckt, die Versicherung tritt so in aller Regel beispielsweise Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und den Tod desjenigen, der das Darlehen aufgenommen hat, ab. Sind mehrere Personen oder beispielsweise ein Ehepaar als Darlehensnehmer eingetragen, tritt die Versicherung auch beim Todesfall eines der Darlehensnehmer in Kraft.

Wenn der Bauherr nun beispielsweise ohne eigenes Verschulden seinen Job verliert, beispielsweise deshalb, weil das Unternehmen betriebsbedingt Arbeitsplätze abbaut, übernimmt die Versicherung die fälligen Raten bis ein neuer Job gefunden ist. Je nach Versicherung kann dieser Zeitraum jedoch auf eine bestimmte Zeitspanne begrenzt sein.
Wird der Bauherr arbeitsunfähig, greift die Versicherung ebenfalls. In diesem Fall wird das zu bezahlende Darlehen bis zum Ausgleich des Kredites übernommen
Durch den Einschluss des Todesfalles eines der Versicherungnehmer wird auch der schlimmste Fall eingeschlossen. In solche einem Fall ist es mit Sicherheit wünschenswert, nicht zusätzlich zur sozialen und psychischen Belastung auch noch finanzielle Schwierigkeiten zu haben und beispielsweise das vor kurzem neu gebaute Haus wieder verlassen zu müssen.

 

 

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