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Die Glasversicherung

Glasversicherung 

Bei Polterabenden wird frei nach dem Motto "Scherben bringen Glück" Unmengen an Porzellan und Glas zertrümmert. Tritt am Haus jedoch ein Glasschaden auf, ist der Spaß schnell vorbei. Jeder, der sich einmal informiert hat, mit wie viel Glasschäden zu Buche schlagen, sollte einmal über den Abschluss einer Glasversicherung nachdenken.  
 

Was genau umfasst eine Glasversicherung eigentlich?

Im Normalfall deckt die Glasversicherung alle im Vertrag benannten Dinge ab, in der Regel sind dies sämtliche Glasplatten und Platten, die aus Glaskeramik gefertigt sind, Glas- sowie Kunststoffscheiben und Spiegel aus Glas.
Auch Profilbaugläser sowie alle Glasbausteine und auch Kuppeln, die komplett aus Kunststoff und/oder Glas bestehen, sind in der Regel in der Versicherung eingeschlossen. Nach Vereinbarung können auch andere Gegenstände mit versichert sein.
Auch zusätzlich entstehende Kosten wie Reperaturen, notwendige Absicherungsmaßnahmen, Reperatur von zu Schaden gekommenen Geräten wie beispielsweise einer Alarmanlage oder Entsorgungskosten kommen in den meisten Fällen zum Versicherungsschutz hinzu.


Dekorative Wandverglasungen
Quelle: http://www.sprinz.eu/index.php?Wandverglasung&vl=848
 

Welche Vorraussetzungen müssen vom Versicherungsnehmer erfüllt werden, damit die Versicherung im Schadensfall auch in Kraft tritt?

Der Versicherungsschutz ist allerdings nur dort, wo die versicherten Gebäuse stehen, gewährleistet. Beim Abschließen eines Versicherungsvertrages der Glasversicherung muss der Hausbesitzer der Versicherungsgesellschaft sämtliche Gefahren, die für den Eintritt eines Schadenfalls sorgen könnten, mitteilen. Erhöht sich diese Gefahr durch Baumaßnahmen oder ähnliches (beispielsweise auch die Nichtbewohnung eines Gebäudes für den Zeitraum von 2 Monaten), muss dies vom Versicherer genehmigt werden. 
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten und muss im Schadensfall keine Kosten übernehmen.
Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer die im Vertrag genau festgelegten Sicherheitsverschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht beachtet, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
 

Für wen ist eine Glasversicherung empfehlenswert?



Haus aus Glas
Quelle: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/3312295

Für manche Menschen ist eine Glasversicherung sicherlich sinnvoll, gerade dann, wenn große Teile des Hauses verglast sind und die private Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung bei Glasschäden nicht in Kraft tritt, ist sie nach dem Hausbau auf jeden Fall unerlässlich.
 

 

 

 

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