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Bauhelferunfallversicherungen

Die Bauhelferunfallversicherung

Den Traum vom eigenen Haus Realität werden lassen- für viele Menschen ist das einer der ganz großen Wünsche im Leben. Doch sowohl beim Fertighausbau als auch beim Bau eines Massivhauses sind die meisten Bauherren darauf angewiesen, die finanziellen Belastungen durch einen möglichst hohen Anteil an Eigenleistung gering zu halten.

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Verwandte, Freunde, Nachbarn, die Eltern befreundeter Kinder- beim Hausbau helfen oft alle zusammen. Was auf den ersten Blick einfach nur toll wirkt, bringt auch allerhand Schwierigkeiten mit sich: Der Bauherr allein trägt nämlich die Verantwortung für die Baustelle, im Falle eines Unfalls ist er, der haftet.


Durch Eigenleistung kann die
finanzielle Belastung gering
gehalten werden
Quelle: www.haus.de

Aus diesem Grund sollte der Bauherr seine Bauhelfer also zunächst einmal bei der betreuenden Bauberufsgenossenschaft anmelden. Auch wenn die Helfer ohne Entlohnung für den Bauherren arbeiten und nur einen Freundschaftsdienst erweisen, ist diese Anmeldung nötig und auch gesetzlich vorgeschrieben.
Nun sind die Helfer schon einmal durch die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, in vielen Fällen reichen diese Mittel jedoch ncht aus. Der Bauherr hat jedoch die Möglichkeit, für seine Helfer eine sogenannte Bauhelferunfallversicheurng abzuschließen und die Leistungen, die von der Versicherung erbracht werden, damit zu erhöhen und Lücken zu schließen.

Der zu entrichtende Versicherungsbeitrag hängt einerseits davon ab, ob der Bauherr eine Police mit Namensanhabe oder ohne namentliche Angabe der Bauhelfer, wobei letztere Alternative preisgünstiger ist.
Sind alle Helfer namentlich aufgeführt, gibt es eine für jeden Einzelnen festgelegte Versicherungssumme. Wird lediglich die Anzahl der helfenden Kräfte angeführt,  wird eine einzige Summe vereinbart- im Leistungsfall wird der auszuzahlende Betrag errechnet, indem die Leistungssumme im Verhältnis zu der Zahl an Helfern betrachtet wird.
Der Leistungsumfang widerum hängt von der Höhe des vom Bauherren entrichteten Versicherungsbeitrags ab. 

Wichtig ist weiterhin, dass weder der Bauherr selbst noch seine Ehefrau durch die Bauhelferversicheurng versichert sind. Aus diesem Grund sollte in jedem Fall eine zusätzliche private Unfallversicherung für Bauherren abgeschlossen werden, wenn der Bauherr beabsichtigt, selbst Eigenleistungen zu erbringen.

So abgesichert steht dem Traum vom Haus also nun endlich nichts mehr im Wege.
 

 

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