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Bauträger Kein Bild
 

Bauträgerunternehmen kaufen Grundstücke, planen, erschließen und bauen darauf Gebäude wie Fertighäuser, die sie erst im fertigen Zustand mit dem dazu gehörigen Grundstück gewerbemäßig zu einem Festpreis verkaufen. Auch Eigentumswohnungen können so entstehen. Da auch das Grundstück beim anschließenden Verkauf mit veräußert wird, bedürfen die Bauträgerverträge, notarieller Beurkundung.


Ein solcher Bauträgervertrag dient also zunächst zur Übertragung des Grundstückes, verpflichtet aber den Bauträger zum vorherigen Bebauen desselben. Daher enthält er Elemente eines Kauf- und eines Werkvertrages und orientiert sich nach den Normen der Makler sowie Bauträger Verordnung (MaBV). Sofern der Bau bei Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen ist, muss dieser also auch die Leistungen beschreiben, wie der Bau ausgeführt werden soll. Daher sollte der Kunde auch darauf achten, dass folgende Punkte im Vertragbestandteil sind:

  • Kosten der Vermessung
  • Erschließungs beiträge
  • anfallende Erd-arbeiten (Baugrube ausheben etc.)
  • Putzarbeiten, Malen und Tapezieren
  • Heizkörpermontage
  • Bodenbeläge verlegen
  • Terrassenbeläge
  • Pflasterung der Zufahrtwege
  • Bepflanzung und Begrünung

Paragraph 3 Abs. 1 der Makler- & Bauträgerverordnung regelt zur Sicherheit, dass der Bauträger vom Käufer erst nach Fertigstellung der im Vertrag genannten Bedingungen annehmen darf. Eventuell während des Bebauens entstehende Mängel müssen vom Bauträger behoben werden. Gemäß Paragraph 3 Abs. 2 MaBV können Vermögenswerte auch in Abschlägen entgegen genommen werden. Solche können vom Bauträger auch schon vor Fertigstellung verlangt werden.

Vorteile bei Bau mit einem Bauträger

  • Der Käufer hat nur einen Ansprechpartner wenn er z.B. ein schlüßelfertiges Fertighaus bauen möchte.
  • Der Bauträger ist der Bauherr und erledigt alle Anträge und "Papierkram".
  • Käufer haben fixe Baukosten.

 

Nachteile des Bauens mit einem Bauträger

  • Grunderwerbsteuer ist auf die gesamte zu zahlende Summe zu leisten, also auch auf z.B. Herstellungskosten.
  • Käufer haben keinen Einfluss auf die Bauausführungen.
  • Eine Insolvenz des Bauträgers bedeutet, dass die Geltendmachung von Gewährleistungspflichten entfällt .
  • Im Festpreis können nicht alle Leistungen enthalten sein.
     

Daher gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten der Käufer:


Käufer können statt des Bauträgervertrags auch den normalen Kaufvertrag für schon fertige, oder auch fast fertige Bauobjekte von dem Bauträger verlangen; dann übernehmen sie die Fertigstellung auf eigene Kosten und Risiko.


Verläßlichkeit, Qualitätsniveau und Zahlungsfähigkeit des Bauträgers können vor Vertragsschluß geprüft werden, indem man eine Bankauskunft einholt, die Historie des Unternehmens prüft, sich erkundigt, ob Problemprojekte dieses Bauträgers bekannt sind. Man kann ferner Referenzen bei früheren Kunden einholen, solche Referenzobjekte besichtigen, den Ruf des Unternehmens prüfen und auf eine Baubegleitende Qualitätssicherung wie den TÜV achten.

Siehe auch den Artikel Hausbau.

 

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