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Bauherr

Der Bauherr Bauherr ok

Wer ist eigentlich der Bauherr?

Der der selber baut? Der der das Fertighaus bezahlt? Der der den Bau beaufsichtigt?

Hier die Antwort:

Der Begriff „Bauherr“ ist eine juristische Bezeichnung. Nähere rechtliche Angaben zu diesem Begriff finden sich im §53 MBO, BaustellV und §15 EStDV. Zudem gibt es noch spezielle Paragraphen in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer.

Als Bauherren bezeichnet man den Auftraggeber eines Fertighauses. Er muss nicht zwingend eine natürliche Person (ein einzelner Mensch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt) sein, auch eine so genannte juristische Person (eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, welche rechtsfähig ist) kann als Bauherr fungieren.
Der Bauherr muss nicht der Grundstückseigentümer bei einem Bauvorhaben sein, aber die Bauaufsichtsbehörde kann in einem solchen Fall verlangen, dass er einen Berechtigungsnachweis für die Durchführung der Arbeit auf diesem Grund vorlegt.

Zu den Aufgaben des Bauherren zählen die Ausführung und Vorbereitung des Bauvorhabens oder die Delegation dieser Tätigkeiten. Er darf auch darüber entscheiden, welche Architekten, Ingenieure, Arbeiter und Ähnliches am Bau beteiligt werden. Falls er über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, besitzt er allerdings das Ausführungsrecht, was bedeutet, dass er die entsprechenden Tätigkeiten selbst ausführen darf.

Dem Bauherrn übergeordnet ist die bereits erwähnte Bauaufsichtsbehörde, welche auch beurteilt ob besagte vom Bauherren beauftragten Personen ihre Aufgaben sinnvoll, fachgerecht und sachgemäß erfüllen können. Die Behörde ist ermächtigt, eventuell Bauvorhaben zu unterbrechen oder Veränderungen des Personals einzufordern, auch während des bereits begonnenen Baus.
Die Aufgaben des Bauherrn reichen dahin, dass er für die (Verkehrs-)Sicherheit auf der betreffenden Baustelle die Verantwortung übernimmt, auch in dem Fall, dass er selbst nicht direkt am Bau beteiligt ist.
Auch die Bezahlung der am Bau beteiligten Personen und Firmen obliegt dem Bauherren.

Zur Absicherung des Bauherren gibt es verschiedene Versicherungen: Die Haftpflichtversicherung, eine spezielle Bauherrenhaftpflicht, welche von den Bauarbeiten ausgehende Gefahren erfassen, die Bauleistungsversicherung (hier werden alle während der Bauzeit entstehenden Schäden an Baumaterial und –leistungen erfasst) sowie die Feuer-Rohbau-Versicherung.

Es gibt einige wenige Preisverleihungen für Bauherren, beispielsweise beim Radebeuler Bauherrenpreis.

 

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